Belarus im russischen Imperium
Das Schicksal von Belarus und seiner Bevölkerung war von Mitte des 16. bis Ende des 18. Jahrhunderts eng mit dem Großfürstentum Polen-Litauen verbunden. Nach der dritten Teilung Polens im Jahr 1795 fiel das Territorium mit seinen circa drei Millionen Einwohnern an das Russische Kaiserreich. Die Angliederung der Gebiete zum Kaiserreich führte zu wesentlichen Veränderungen in der administrativen und territorialen Gliederung und in den Verwaltungsorganen, die entsprechend der russischen Gesetzgebung umgestaltet wurden. Nach Bekanntgabe der Verordnung über die Angliederung der belarussischen Territorien sollte die lokale Bevölkerung auf Kaiserin Katharina II. vereidigt werden. Wer den Eid nicht leistete, musste das Land innerhalb von drei Monaten verlassen und seine Besitzungen zurücklassen.
Nach der ersten Teilung Polens im Jahr 1772 wurden zwei Gouvernements gebildet, Mogiljow und Pskow. Nach der Angliederung zum Kaiserreich wurde das belarussische Territorium im Jahr 1801 in die fünf Gouvernements Wizebsk (Witebsk), Mogiljow, Minsk, Wilna (das moderne Vilnius) und Grodno aufgeteilt. Diese Aufteilung existierte bis zum Jahr 1917. Die direkte Verwaltung des Gouvernements lag in den Händen des Gouverneurs, der vom Senat gewählt wurde. Der Gouverneur wurde mit großen Rechten ausgestattet und trug die Verantwortung für die Leitung des Gouvernements. Die Gouvernements wurden weiter in sogenannte Ujesde (kleinere Verwaltungseinheit) untergliedert. Mit der Eingliederung in das Kaiserreich trat das Magdeburger Recht außer Kraft, es etablierte sich das Prinzip der russischen städtischen Selbstverwaltung. Die städtischen Organe bestanden aus dem Stadthauptmann (russ: Gorodnitschij) an der Spitze und dem Stadtmagistrat. Der Magistrat bestand aus zwei Bürgermeistern und vier Ratsmännern, die meist unter den wohlhabenden Kaufmännern und Bürgern gewählt wurden. Für manche Städte (wie Minsk und Retschiza) gab es Sonderregelungen. Nach einem Erlass im Jahr 1830 von Alexandr I. wurden alle Sonderregelungen abgeschafft und die russische Gesetzgebung auf das ganze belarussische Territorium eingeführt. Die Zarenregierung verfolgte das Ziel, Beamte aus ursprünglich russischen Gouvernements nach Belarus zu schicken um dort Schlüsselpositionen zu besetzen. Lokalen Beamte blieben höhere Laufbahnen verschlossen. Lokalen Vertreter der Adelsschicht jedoch, die dem Zaren die Treue schworen, wurden alle Rechte und Privilegien des russischen Adels zugesprochen. Allerdings durften Vertreter des Hochadels keine eigenen Armeen und Festungen besitzen. Viele russische Gutsbesitzer, vor allem Günstlinge der Zarin, bekamen Ländereien und Leibeigene in Belarus zugesprochen. Zu den reichsten Gutsherren zählte der Fürst Grigori Potjomkin, der Graf Pjotr Rumjanzew-Sadunajski und der General Alexander Suworow. Während der Regierung von Katharina II. und Pawel I. wurden jenen Protegés insgesamt über 200.000 leibeigene Bauern „geschenkt“. Die leibeigenen Bauern auf den belarussischen Territorien befanden sich in einer schwierigen Lage. Um Konflikten vorzubeugen, sollten sie zu Anfang nach der Angliederung wenige bis keine Steuern zahlen.
Trotz der Leibeigenschaft wurde die Landwirtschaft schrittweise modernisiert. So wurden unter anderem die Anbauflächen allmählich vergrößert, bis Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sie sich im Vergleich zum vorherigen Jahrhundert um das dreifache vergrößert. Der Aufschwung in der Landwirtschaft trug zur Etablierung einer neuen Handels- und Kaufmannsschicht in den Städten bei. In jedem belarussischen Gouvernement fanden regelmäßige Handelsmessen statt.
Das belarussische Gebiet wurde nach und nach erschlossen. Nach dem Anschluss zum Russischen Kaiserreich wurde das Oginskische Kanalsystem (Kanalverbindung zwischen Memel und Dnepr, Baubeginn 1776, benannt nach dem Hetman Kasimir Oginski) fertiggestellt. Es wurden neue Straßen und Brücken gebaut und in die Infrastruktur investiert. Schon seit dem Jahr 1773 waren Expeditionen der russischen Wissenschaftsakademie in den ländlichen Regionen von Belarus unterwegs um Bodenschätze, Klimabedingungen sowie die Lebensweise der Menschen zu studieren.
Die jüdische Bevölkerung wurde im Jahr 1794 vom Gesetz über die Errichtung eines neuen Ansiedlungsrayons hart getroffen. Es handelte sich hierbei um ein Gebiet im Westen des Kaiserreichs (im heutigen Belarus und der Westukraine), auf das bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts das Arbeits- und Wohnrecht der jüdischen Bevölkerung beschränkt war. In Fragen der Religion untermauerte die russische Regierung die Stellung der orthodoxen Kirche. Die katholische Kirche verlor ihre dominierende Stellung in Belarus, obwohl Kaiserin Katharina II. erlaubte eine belarussische katholische Diözese zu gründen. Geschätzte 1.5 Millionen Menschen konvertierten zur Orthodoxie.
Der Polnisch-Russische Krieg von 1830-1831 (auch Novemberaufstand genannt) führte zu starken Veränderungen in der Politik des Imperiums vor allem gegenüber den westlichen Regionen. So wurden alle wesentlichen Autonomien in den belarussischen Gouvernements aufgehoben. Das Statut von 1588 (Kodifikation des Rechts im Großfürstentum Litauen) verlor seine Gültigkeit und wurde durch eine gesamtrussische Gesetzgebung ersetzt.
Die Regierungsform des russischen Kaiserreichs in der Mitte des 19. Jahrhunderts war eine absolute Monarchie mit stark autokratischen Zügen. Der Zar als vollkommener Herrscher besaß die Allmacht im Staat. Er war der oberste Dienstherr und kontrollierte Minister und Behörden. Jedoch stieß dieses System in rein praktischer Hinsicht an seine Grenzen. Im Laufe der Jahre wurde der Staatsapparat, vor allem die Legislative, grundlegend reformiert. Im einem ersten Schritt wurde 1857 die Gründung eines Ministerrats beschlossen. Weitere Reformen betrafen einfache Bürger, vor allem die Bauern. Zar Alexander II. unterzeichnete im Jahr 1861 das Manifest über die Abschaffung der Leibeigenschaft, laut dem alle Bauern die gleichen Bürgerrechte erhielten. Dies war eine der umwälzendsten Reformen jener Zeit. Weitere Reformen aus der Zeit Alexanders II. galten der Selbstverwaltung kleiner Städte und lokaler Verwaltungsorgane, die mehr Vollmachten erhielten. Da der Zar eine Machtausdehnung des polnischen Hochadels befürchtete, fanden jene Reformen in Belarus erst später ihre Umsetzung. Die Reformen insgesamt beschleunigten jedoch die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Belarus und förderten die Entstehung einer modernen Gesellschaft.
Die Revolutionen Anfang des 20. Jahrhunderts, die die Gesellschaftsstrukturen in Europa maßgeblich verändern sollten, begünstigten die Entstehung einer belarussischen Nationalbewegung. Die Idee der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des belarussischen Volkes kam zum ersten Mal in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts in der Studentengruppe „Gomon“ in Sankt Petersburg auf.
Im ersten Weltkrieg (1914 – 1918) wurde das Territorium von Belarus erneut zum Schauplatz blutiger Gefechte. Der deutsche Vormarsch begann in Richtung Kaunas, Vilnius und Minsk. Am 31. August 1915 besetzten deutsche Truppen die belarussische Kleinstadt Wilejka im Nordwesten. Wegen der Gefahr eingekesselt zu werden, gab die russische Armee Vilnius, Grodno, Lida und Brest auf. Das Hauptquartier des Kommandos des Obersten Befehlshabers wurde von Baranowitschi nach Mogiljow verlegt. Im Oktober des gleichen Jahres wurde die Frontlinie stabilisiert. Sie erstreckte sich von Dwinsk, Postawy, Smorgon bis nach Baranowitschi und Pinsk. Diese Frontlinie blieb bis zum Anfang des Jahres 1918 stabil. In Folge des Krieges kam es zu einer verheerenden Inflation, in den Frontgebieten wurde fast die ganze Bevölkerung für Rüstungs- und Militärarbeiten herangezogen.
In den westlichen besetzten Territorien des Russischen Kaiserreichs wurde auf einer Fläche von circa 50.000 km² das militärische Besatzungsgebiet Ober Ost (Abkürzung für: Gebiet des Oberbefehlhabers Ost) gebildet, das dem Deutschen Oberkommando unterstand. Die lokale Bevölkerung musste eine Reihe von Kontrollmaßnahmen und Repressalien über sich ergehen lassen. Im Zuge der deutschen Verwaltung wurde eine neue Währung, die Oberost-Mark (auch Ost-Rubel genannt), in Umlauf gebracht. Seit 1915 wurde die lokale Bevölkerung besteuert, man erhob eine Kopfsteuer, Gewerbesteuern und Handelsabgaben. Die Zwangsabgabe von landwirtschaftlichen Produkten war ebenfalls gängige Praxis. Es war nicht erlaubt Nutzvieh oder Geflügel ohne spezielle Erlaubnis zu schlachten, ein Teil musste jeweils an die Behörden abgeben werden. Seit 1915 wurden Männer im Alter von 16 bis 50 Jahren und Frauen im Alter von 18 bis 45 Jahren zur Zwangsarbeit herangezogen. Die deutschen Besatzungsbehörden versuchten außerdem die lokale Holzwirtschaft anzukurbeln. 1915 wurden dazu sieben Sägewerke im Belowezha-Urwald errichtet. Dadurch nahm die Flora und Fauna in Europas letztem Tiefenurwald erheblichen Schaden. Gegen Ende des Ersten Weltkrieges verschärften sich die angestauten gesellschaftlichen Widersprüche und Probleme im Land und führten zu einer tiefen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krise im Land, die sich in Revolution und Bürgerkrieg entlud.
Mit der Abdankung von Zar Nikolaus II. infolge der Februarrevolution von 1917 wurde der russische Teil des Landes zur Republik. Durch das erste frei und demokratisch gewählte Parlament (russ: Duma) gab es erstmals volle Bürgerrechte und Freiheit für die Menschen. Dies löste die drängendsten Probleme des Landes allerdings nicht. Russland blieb weiter Kriegspartei, die Verarmung der Bevölkerung hielt an und die Wirtschaftskrise breitete sich immer weiter aus. Die neue Regierung handelte dabei, vor allem aus Angst vor linksextremen Ideologien und deren Parteien, uneinig und unentschlossen.
Als die provisorische Regierung am 3. März 1917 die nationalen Begrenzungen und Sonderregelungen in allen Bereichen aufhob, bekam auch die Belarussische Sozialistische Hramada (Belarussischer Sozialistischer Bund) die Möglichkeit, eine sozialdemokratische Partei zu werden und ihre politische Arbeit aufzunehmen. Ihr politischer Kurs spiegelte das Interesse der Mittelschicht wieder, demokratische Reformen einzuleiten. Die Belarussische Sozialistische Hramada schloss sich der provisorischen Regierung an und erhob Anspruch auf die Autonomie von Belarus in der Russischen Föderativen Republik. Im Juli 1917 organisierten die nationalen Kräfte den II. Kongress der belarussischen nationalen Organisationen und erarbeiteten Pläne zur Autonomie von Belarus.
Nach der Oktoberrevolution vom 7. November 1917 fanden in Minsk die Kongresse des Arbeiter- und Soldatenrates, des III. Kongresses der Bauerndeputierten und der II. Kongress der Armeen der Westfront statt. Auf diesen Kongressen wurde eine provisorische Regierung gegründet, die sich vor allem für die Probleme an der Kriegsfront einsetzte. Im Dezember 1917 fand der erste All-belarussische Kongress statt, der das Exekutivkomitee zur zentralen Regierung von Belarus erklärte. Die Bolschewiki verweigerten jedoch ihre Teilnahme am Exekutivkomitee. Am 21. Februar 1918 erklärte sich das Exekutivkomitee zur provisorischen Macht auf dem Territorium von Belarus. Alle Funktionen der neuen Macht wurden auf das Volkssekretariat mit Iosif Woronko an der Spitze konzentriert.
Am 3. März 1918 wurde der Friedensvertrag von Brest-Litowsk geschlossen, laut dem Russland als Kriegsteilnehmer aus dem Ersten Weltkrieg ausschied. Ein großer Teil von Belarus wurde unter die Kontrolle des Deutschen Reiches gestellt. Auf dem besetzten Gebiet wurde am 25. März 1918 die Weißrussische Volksrepublik (auch Weißruthenische Volksrepublik oder Belaruskaja Narodnaja Respublika, BNR) ausgerufen. Nach den Bedingungen des Friedensvertrags von Versailles sollte Deutschland die Unabhängigkeit der Volksrepublik als Staat anerkennen, was aber in der Praxis nicht geschah. Nachdem die deutschen Besatzer die belarussischen Territorien verließen, wurden diese von der Roten Armee eingenommen. Im aufkommenden Konflikt des wiedergebildeten Polens mit der Sowjetunion erhoben beide Mächte Anspruch auf das Staatsgebiet der Volksrepublik. Im Sowjetisch-Polnischen Krieg von 1919 bis 1920 wurden die Grenzen von Belarus erneut umgestaltet. So begann im Jahr 1919 für Belarus der Weg in die Sowjetunion.